Land- und Forstwirtschaftsrecht

... immer im grünen Bereich

Tier- und Naturschutzrecht

Wir unterstützen Sie rund um das Thema Tier- und Naturschutz

Die landwirtschaftliche Tierhaltung wird maßgeblich durch das Tierschutzgesetz (TierSchG) und das Tierseuchengesetz (TierSG) geprägt. Das Tierschutzgesetz ist wiederum Grundlage für zahlreiche Verordnungen, wie z.B. die Nutztierverordnung. Auch das Tierseuchengesetz – dessen Einhaltung das Veterinäramt überwacht – stellt die Grundlage für weitere Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Anordnungen dar, z.B. BHV-1 Verordnung, BVDV-Verordnung, Viehverkehrsverordnung. Für Milchbetriebe gilt zusätzlich das Lebensmittelrecht, so z.B. die Milchhygieneverordnung. Bereits ein geringer Verstoß gegen eine der genannten Regelungen kann mit Auflagen unter Anordnung eines Zwangsgeldes oder mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden. Schwere Verstöße können sogar zur Betriebsschließung führen und strafrechtlich verfolgt werden.

Die Pflanzenproduktion im Ackerbau und den weiteren Produktionsrichtungen Gartenbau (inkl. Obstbau und Zierpflanzenbau) wird u.a. durch das Pflanzenschutzgesetz und das Düngemittelgesetz und die auf deren Grundlage erlassenen Verordnungen wie das Saatgut- und Sortenschutzgesetz u.v.m. geregelt. Regelungen finden sich ferner im Bodenschutzgesetz, im Natur- und Wasserrecht. Wir stehen Ihnen mit unserer Kompetenz bei Auseinandersetzungen mit Behörden, Vertragspartnern oder Konkurrenten zur Verfügung.

Aber auch bei der Planung und Vertragsgestaltung bei Betriebserweiterungen und Umstrukturierungen können Sie auf unsere Erfahrung zählen.

Wir sind für Sie da

Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244

Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131

Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810

Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr

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