Erbrecht und Steuerrecht

... immer im grünen Bereich

Erbrecht und Steuerrecht

Wir unterstützen Sie rund um Ihr Nachfolge und Steuerangelgenheiten

Unsere Kanzlei beschäftigt sich ausführlich mit dem Thema Erbauseinandersetzung in der Land- und Forstwirtschaft und berät Sie gern in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Wichtig dabei ist uns, dass der Mandant eine möglichst rasche und durchdachte Lösung erhält und diese mit uns zusammen durchsetzen kann.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft gelten zivilrechtliche als auch steuerrechtliche Sonderregeln aufgrund des öffentlichen Interesses, leistungsfähige Höfe zu erhalten. Diese zum Teil landesrechtlich unterschiedlich geregelten gesetzlichen Vorgaben gilt es im Erbfall und der Erbauseinandersetzung zu beachten.

Vor allem dann, wenn der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes verstirbt, ohne seinen Nachfolger bestimmt zu haben, sollten Sie dringlich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Viele Menschen denken, wenn überhaupt, nur daran, die Vermögensaufteilung nach dem Tod rechtzeitig zu klären. Doch es gibt noch mehr Dinge, für die man frühzeitige Regelungen treffen sollte. Um Vermögenswerte für die Familie zu sichern, lohnt es sich, bereits zu Lebzeiten Regelungen für eine Vermögensübertragung zu treffen. Vorsorge sollte auch dahingehend getroffen werden, wer das Vermögen für den Fall betreuen sollte, dass man selbst aufgrund des Alters oder einer Krankheit hierzu nicht mehr in der Lage ist. Eine unterbliebene Vorsorge kann dazu führen, dass z.B. Angehörige, die Ihnen am Herzen liegen, in Streit geraten oder durch falsche Nachlassplanung unnötig steuerlich belastet werden.

Wir sind für Sie da

Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

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Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

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Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

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Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

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Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr

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