Erbrecht und Steuerrecht
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Wohn- und Mietrecht
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Wohnrecht auf Lebenszeit, das kennen die meisten noch aus der Zeit auf dem Land, in der die ältere Generation der jüngeren Generation den Hof „vermachte“. Die „jungen Leute“ übernahmen die Geschäfte des Hofes und die Eltern, die den Hof übergaben, zogen meist aus dem Wohnhaus in den dafür vorgesehenen „Altenteil“. Das war meist ein kleineres Haus, das speziell zu diesem Zweck auf dem Gelände erbaut worden ist. Zwar wurde dies zur damaligen Zeit nicht als Wohnrecht auf Lebenszeit genannt, sondern als „Hofübergabe“, aber grundsätzlich war diese Übergabe nichts anderes als ein Wohnrecht auf Lebenszeit, das für die Eltern galt.
Heute ist es meist so, dass dieses Wohnrecht auf Lebenszeit auch in der Landwirtschaft noch oft praktiziert wird, jedoch in den allermeisten Fällen als Recht im Grundbuch eingetragen wird. Damit sind die Eltern in jedem Fall auf der sicheren Seite, da sie auch bei Streitigkeiten nicht damit rechnen müssen, aus „ihrem“ Haus ausziehen zu müssen und alles zu verlieren, was sie sich im Laufe ihres Lebens hart erarbeitet haben.
Mit dem lebenslangen Wohnrecht wird der betreffenden Person das Recht eingeräumt, eine Wohnung / ein Haus oder einem bestimmten Teil einer Wohnung / eines Hauses in der Regel unentgeltlich zu benutzen. Das Wohnrecht ist allerdings nicht übertragbar.
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