Erneuerbare Energien
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Erneuerbare Energien
Wir unterstützen Sie rund um das Thema Erneuerbare Energien
Die nachhaltige Energiegewinnung unter Nutzung regenerativer Rohstoffe spielt nicht erst seit der Einführung des Gesetzes über erneuerbare Energien (EEG) und die u.a. damit verbundenen Förderungen eine immer größere wirtschaftliche Rolle.
Für Landwirte entstehen hierdurch zahlreiche Optionen für eine profitablere betriebliche Flächennutzung, etwa durch die Umsetzung landwirtschaftlicher Abfallprodukte, den Anbau kohlenstoffreicher Pflanzen, den Betrieb von Biogasanlagen, von Photovoltaikanlagen auf Dach- bzw. Freiflächen oder die Verpachtung solcher Flächen zum Betrieb solcher Anlagen an Energieerzeuger.
Diese neuen, für einen wirtschaftlichen Betrieb aufgrund staatlicher Steuerung immer wichtiger werdenden Möglichkeiten sind indessen mit zahlreichen rechtlichen Schwierigkeiten und Fallstricken verbunden, bei deren Bewältigung unsere Kanzlei Ihnen zur Seite steht.
So bedürfen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen regelmäßig öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, für deren Erteilung die unterschiedlichsten Bestimmungen, z.B. aus dem Baurecht, dem Immissionsschutzrecht oder Denkmalschutzrecht erfüllt sein müssen.
Beim Abschluss von Nutzungs- und Pachtverträgen mit Energieunternehmen gilt es von Anfang an, Ihre Interessen als Landwirt angemessen zu berücksichtigen. Denn nicht selten führen unklare oder einseitige Bestimmungen in Musterverträgen zu unvorhergesehen hohen Streit- und Kostenrisiken, die vermieden werden sollten.
Sowohl bei der Gestaltung von Errichtungs-, Pacht- und Nutzungsverträgen, wie auch bei der Vermarktung und Finanzierung durch geschlossene Fonds und Banken, verfügen unsere Anwälte und Kooperationspartner im Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht über jahrelange Erfahrung. Sie wissen, worauf es Ihnen als Landwirt, Verpächter und Betreiber, aber auch worauf es Initiatoren, Kapitalanlegern und Banken ankommt.
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