Erneuerbare Energien

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Pachtvertragsrecht

Wir unterstützen Sie rund um das Thema Pachtvertrag

Die Verpachtung von Flächen an Projektgesellschaften für die Nutzung von Solar- oder Windenergie erscheint zunächst als die einfachste Möglichkeit vom Ausbau der erneuerbaren Energien zu profitieren.

Der wachsende Markt führt oft dazu, dass Investoren in für eine Errichtung infrage kommenden Gebieten, sich zuerst an den Landwirt wenden.

Doch vor dem Abschluss solcher Verträge sind intensive Verhandlungen auf Augenhöhe anzuraten.

Denn vor allem Windkraftanlagen betreffen aufgrund ihrer Immissionen in der Regel eine Vielzahl benachbarter Grundstückseigentümer. Oft besteht hinsichtlich der Nutzung von Flächen durch Investoren aber auch eine Konkurrenzsituation unter Nachbarn, was die eigene Verhandlungsposition schwächen kann.

Die Pacht soll nach dem Interesse der Investoren in der Regel erst nach tatsächlicher Errichtung der Anlage anfallen. Wird der Park aus welchen Gründen auch immer nicht gebaut, richtet es sich nach den vertraglichen Regelungen, ob das Recht zur Errichtung von Anlagen an den Verpächter zurückfällt. Fallen lauern auch hinsichtlich der Haftung als Grundstückseigentümer gegenüber Dritten und hinsichtlich der Kosten des späteren Rückbaus der Anlagen, was bei mangelhafter Gestaltung im Extremfall dazu führen kann, dass der Verpächter damit belastet ist.

Wir unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Interessen im Rahmen der Vertragsgestaltung, aber auch wenn es um die spätere Durchsetzung der vertraglichen Regelungen geht.

Wir sind für Sie da

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Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

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