Jagdrecht

... immer im grünen Bereich

Bundes- und Landesjagdrecht

Wir unterstützen Sie rund ums Jagdrecht

Bundes- und Landesjagdgesetz stellen mit entsprechenden Verordnungen zur Jägerprüfung und Ausführungsverordnungen zu den Landesjagdgesetzen die Rechtsgrundlagen für die Ausbildung der Jäger dar. Dabei wird geregelt, welche Anforderungen an die Jagdscheinerteilung gestellt werden und welche Prüfungsleistungen erbracht werden müssen, wozu wir gerne beraten und auch Möglichkeiten der Prüfungsanfechtung prüfen. Auch helfen wir bei der Antragstellung und vertreten Ihre Interessen gegenüber der zuständigen Behörde.

Ebenso wie bei einem späteren Jagdscheinentzug kennt das Jagdgesetz Tatbestände, welche eine Versagung des Jagdscheins in das Ermessen der Behörde stellen oder zwingend vorschreiben. Auch hier sollte bei entsprechenden Bescheiden frühzeitig juristische Beratung eingeholt und die Anfechtbarkeit solcher Verwaltungsakte geprüft werden. Daneben beraten wir ebenso bei Fragen zur Gründung und Organisation von Hegegemeinschaften und helfen Jagdgenossenschaften bei der Klärung ihrer rechtlichen Fragen, der Verpachtung von Jagdrevieren. Auch unterstützen wir Jäger bei Problemen mit dem Abschussplan, helfen bei rechtlichen Fragen zur Vermarktung und Inverkehrbringen von Wildbrett.

Wir sind für Sie da

Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244

Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131

Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810

Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr

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