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Immobilienrecht

Wir unterstützen Sie rund um immobilienrechtliche Fragen

Neben einschlägigen Vorschriften zu den Fragen über Grundstücke, Gebäude, Miet- und Pachtverträge beraten wir ausführlich über Bestimmungen des Nießbrauchrechts. Gerade bei lebzeitigen Verfügungen über das Vermögen des Erblassers kann sich die Frage stellen, wie die Stellung des Erblassers und seines Partners nach erfolgter Übergabe zur Vermeidung von rechtlichen Streitigkeiten geregelt werden soll.

Hier kennen die meisten Länder Sonderbestimmungen im Landwirtschaftsrecht zum Recht der Altenteilverträge (Leibgedings-, Leibzuchts- oder Auszugsvertrag), welche die Regelungen des BGB ergänzen, insbesondere Regelungen zum Wohnrecht, zur Tragung von Grundstückslasten, zur Aufnahme anderer Personen und zur Verpflegung, aber auch Vorschriften für den Fall der Veräußerung des Grundstückes durch den Erben und Landgutübernehmer, bei denen ein erhöhter Beratungsbedarf besteht.

Wir sind für Sie da

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Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

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Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

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Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

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