Erbrecht und Steuerrecht

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Erbrecht

Wir unterstützen Sie rund um Ihre landwirtschaftliche Nachfolge

Die Vererbung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen weist eine Reihe von Besonderheiten auf. Dies betrifft nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse und die sozialen Strukturen in der bäuerlich geprägten Familie. Die Kanzlei Dr. Lang & Kollegen ist der Land- und Forstwirtschaft verbunden und berät Sie umfassend zu Fragen der Hofnachfolge, insbesondere: Höfeordnung, Landgut, Pflichtteil, Verpachtung und Erbschaftsteuer.

Testament und Übergabevertrag

Um den Bestand des Betriebes zu sichern, sollte die Übergabe land- oder forstwirtschaftlichen Vermögens von einem Rechtsanwalt mit spezifischen Kenntnissen belgeitet werden. Alternativ zur erbrechtlichen Gestaltung der Nachfolge durch ein Testament kommt gerade in der Landwirtschaft die lebzeitige Übergabe an den Nachfolger in Betracht.

Höfeordnung

In NRW, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gilt als “Anerbenrecht“ die nordwestdeutsche Höfeordnung. Wichtigste Besonderheit bei Höfen im Sinne der Höfeordnung ist der Umstand, dass nur einer der Nachkommen Hoferbe wird. Weichende Erben erhalten keinen gewöhnlichen Pflichtteil, sondern nur eine sich am Einheitswert orientierende Abfindung.

Landgut

Liegt ohne oder auch trotz Hofvermerk kein Hof gemäß Höfeordnung vor, kann unter Umständen das Landguterbrecht den Bestand des Betriebes sichern. Hier orientiert sich die Abfindung der Miterben am betriebswirtschaftlichen Ertragswert, der unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegt.

Erbschaftssteuer (Betrieb/Verpachtung)

Auch nach der Erbschaftssteuerform gibt es Besonderheiten bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer für landwirtschaftliche Betriebe. Wie bei sonstigen Unternehmen greifen auch hier die speziellen steuerlichen Verschonungsregeln, die es zu nutzen gilt. Auch bei verpachteten Flächen im Privatbesitz sind die Spezialnormen zur neuen Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer zu beachten. Weitere Informationen zur Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer erhalten Sie in unserer Münchner Kanzlei.

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