Land- und Forstwirtschaftsrecht

... immer im grünen Bereich

Fischereirecht

Wir unterstützen Sie rund um Fragen des FischereirechtS

In Deutschland steht das Fischereirecht nach den Landesfischereigesetzen meist dem Eigentümer des Gewässergrundstücks zu (Eigentümerfischereirecht), gleichzeitig gibt es aber viele Ausnahmen, da das Fischereirecht unabhängig vom Grundstück veräußert werden kann (selbstständiges Fischereirecht). Auch durch historische Entwicklungen gibt es viele Ausnahmen, z.B. für die jahrhundertalte Berufsfischerei. Der Inhaber eines Fischereirechtes kann sein Recht zudem verpachten oder andere Personen durch die Ausstellung von Gewässerscheinen die Fischerei ausüben lassen.

Wir beraten und vertreten Grundstückseigentümer und Fischereiberechtigte bereits bei der Genehmigung vom einfachen Fischteich bis hin zur gewerblichen Aquakultur, stets unter Berücksichtigung der Vorgaben des Wasser- und Naturschutzrechtes, des Tierschutzrechtes und des Lebensmittelrechts. Aber auch Berufsfischern stehen wir mit unserer Kompetenz zur Verfügung, z.B. in Auseinandersetzungen bei sogenannten Koppelfischereirechten, wenn an ein und derselben Gewässerstrecke mehrere Personen fischereiberechtigt sind. Im Rahmen der Veräußerung und Verpachtung von Fischereirechten unterstützen wir Sie bereits bei den Vertragsverhandlungen und der Vertragsgestaltung und vertreten Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Interessen. Zudem stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung bei der Gründung von Fischereivereinen, -genossenschaften, und -vereinigungen zur Verfügung.

Wir sind für Sie da

Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244

Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131

Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810

Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr

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